Allgemeine Mitgliedschaftsbedingung
1.Vertragsgegenstand
1.1. Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft während der Kurszeiten bzw. Öffnungszeiten. Die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtung / Hallenbad zu nutzen. Form- Sache Reha – Sport e.V. behält sich vor, an Feiertagen geschlossen zu halten.
1.2. Die Nutzung der Einrichtungen ist nur bei Vorlage einer gültigen Mitgliedschaft / Kursbuchung möglich.
2. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
2.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern/Teilnehmern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2. Neufassung der AGB werden Vertragsinhalte, wenn Form- Sache Reha – Sport e.V. diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
3. Mitgliedschaft
3.1. Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des dem Vertragsschluss folgenden Monats, sofern keine
andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2. Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
4. Mitgliedsbeitrag/Zahlungsweise
4.1. Form- Sache Reha – Sport e.V. bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils ab ersten Bank- Tag eines Monats Ihrem Konto belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.2. Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziff. 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertrags-
beginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch eine monatliche Zahlungsweise bzw. Quartalsweise entsprechend der
Zahlungsart.
4.3. Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
4.4. Im Falle jeder, mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurück gereichter Lastschrift ist Form- Sache Reha – Sport e.V.
berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch
einzuziehen.
4.5. Der monatliche bzw. viertel jährliche Beitrag gilt, wie auf der freiwilligen Mitgliedschaft vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch Form- Sache Reha – Sport e.V. zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat geändert werden.
5. Kündigung/Stornierung
5.1. Die freiwillige Mitgliedschaft mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Monatsende (in der Verlängerung) gekündigt werden.
5.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann ausschließlich per E- Mail ([email protected]) gesendet werden. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich.
5.3. Probezeit. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden.
über die Gebühren wie Vorabnutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten. Das gilt nicht für Leistungen aus der Schwimmschule.
5.4. Stornierungen von quartalsweisen Leistungsangeboten (Schwimmschule / Aqua Gym) Für Kurse die bis 28 Werktage vorher abgesagt werden fällt eine Gebühr von 30 % an. Für Kurse die bis 14 Werktage vorher abgesagt werden fällt eine Kursgebühr von 70%, 7 Werktage vorher eine Gebühr von 80 % und ab dem 2. Tag vor Kursbeginn von 100 Prozent an, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
Bei Kursabbruch nach Kursbeginn wird keine Restgebühr erstattet. Der Kunde kommt für den entstandenen Verlust selber auf oder nimmt im Fall einer abgeschlossenen Kursversicherung diese in Anspruch. Bei Nicht-Erscheinen zum Kursbeginn, ohne schriftliche Abmeldung vom Kurs, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt. Umbuchung bis 14 Tage vor Kursbeginn sind kostenlos möglich. 6. Krankheit/Sportunfähigkeit/Ruhezeiten 6.1. Insgesamt können monatsweise, nach schriftlichem Antrag bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbedingter Abwesenheit bis zu maximal 6 Monate Ruhezeit gewährt werden. Wird eine Ruhezeit vereinbart, erfolgt dies nur monatsweise. Der Zeitraum der Ruhezeit schließt sich an die Laufzeit des Vertrages an. Innerhalb dieses Zeitraums kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden. Anstatt einer Kündigung von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit. 6.2. Der Antrag ist bei Form- Sache Reha – Sport e.V. spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung / Sportunfähigkeit Form- Sache Reha – Sport e.V. im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht. 7. Änderung der Öffnungszeiten Form- Sache Reha – Sport e.V. behält sich vor, die Öffnungszeiten / Kurszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist. 8. Daten des Mitglieds Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich Form- Sache Reha – Sport e.V. per E Mail [email protected] mitzuteilen, Kosten für Notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist. 9. Haftung Die Haftung von Form- Sache Reha – Sport e.V. auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen keine Haftung übernommen. 10. Datenschutz und Vertraulichkeit/Sozial Media Form- Sache Reha – Sport e.V. sichert sein Mitglied zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten (einschließlich Gesundheits- und Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge sowie zur Übermittlung neuer Angebote bzw. Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die bei Form- Sache Reha – Sport e.V. gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtig-stellung oder Löschung der Daten verlangen. Foto und Bildmaterial dürfen von Form- Sache Reha – Sport e.V. für Sozial Media Zwecke verwendet werden, sofern Sie den Richtlinien entsprechen 11. Rechtsansprüche bei Ausfall
Für Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es besteht kein zwingender Grund für eine Außerordentliche Kündigungen. Der Anbieter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Stunden die durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Ebenso die, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. defekte im Bad, Unwetter, Katastrophen, Seuchen etc.). 12. Schlussbestimmungen 12.1.Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurch-führbar sein oder werden, so bemüht dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. 12.2. Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes.
Stand: 01. Juni 2021